Paragraphendschungel

Geschichte von Laura Zickler

„Doch, doch, so steht das im Gesetz“, erklärte ich, äußerlich hochüberzeugt von mir selbst. In Wirklichkeit hatte ich nicht den blassesten Schimmer davon, ob das wirklich stimmte, von dem ich gerade den Mann vor mir zu überzeugen versuchte.  Vielleicht, ja, das war möglich, hatte ich das Thema vor einigen Jahren in der Berufsschule gehabt. Meinte ich mich zu erinnern.
Moment, Berufsschule? Vielleicht war es doch schon auf dem Gymnasium gewesen? Oder war es nicht doch das, was in der Doku berichtet wurde, die ich mir vor einem guten halben Jahr auf Youtube angesehen hatte?
Oder hatte es mir ein Kollege erzählt? Naja, war ja auch egal. Immerhin stimmte es, zumindest größtenteils.
Halbwegs.
Bestimmt.
Mein Gegenüber würde es schon nicht nachprüfen, wenn ich nur mit genug Paragraphen um mich warf.

„Paragraph sechzehn“, behauptete ich und nickte bekräftigend. Sechzehn.
Ja.
Genau.
Oder… Nein, es musste Paragraph sechzehn sein. Auf jeden Fall stand es im Gesetzbuch auf der rechten Seite ganz oben. In Grün hatte ich es markiert. Das wusste ich mit Sicherheit.
Halt Moment!
Sechzehn war doch etwas völlig anderes, sechzehn war doch auch auf der linken Seite im Gesetzbuch! Dann muss es achtzehn gewesen sein, ja, genau.
„Oh, Entschuldigung, ich meinte natürlich Paragraph achtzehn Absatz zwei“, korrigierte ich meinen Fehler. Noch mal Glück gehabt.

Es war doch verrückt. Jahrelang gelernt, hatte ich das Gesetz doch fast auswendig gekonnt und jetzt wo ich es brauchte, musste ich ständig überlegen. Wie hatte ich überhaupt meine Prüfung geschafft? Gut, in der mündlichen Prüfung bin ich auf eine zwei gekommen, ohne eigentlich gewusst zu haben, wovon ich überhaupt redete. Also praktisch wie jetzt gerade.
Und die schriftliche …. tja, es hatte einfach geklappt. Verstanden hatte ich da eigentlich wenig, meine Äußerungen haben damals nicht wirklich zusammengepasst. Besonders in der letzten Aufgabe mit der Begründung über Paragraph achtze…
Moment.
Achtzehn war auch falsch. War es etwa doch sechzehn gewesen? Gott, ich konnte mir einfach keine Zahlen merken! Hoffentlich ging es meinem Gegenüber genauso.
Egal. Einfach dabei belassen, er würde sich schon damit zufriedengeben. Zum Glück durfte ich sowieso keine rechtlichen Beratungen abgeben. Ob er das auch wusste, war allerdings eine ganz andere Frage. Nicht dass er dann nach unserem Gespräch jedem seiner Bekannten stolz erzählte, er wüsste jetzt Bescheid, jemand hätte ihn ganz toll beraten. Dann schlagen sie vielleicht nach oder noch schlimmer, einer seiner Bekannten hätte tatsächlich Ahnung und…
Schluss jetzt. Egal. Es würde wohl stimmen. Ich verabschiedete mich von ihm und stieg wieder ins Auto.

Doch die Sache ließ mich nicht mehr los. Seufzend und mit Angst vor dem, was ich gleich feststellen würde, holte ich Zuhause mein Gesetzbuch hervor und schlug nach. Paragraph 23. Naja. Immerhin stand es auf der rechten Seite.

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