AUSSCHREIBUNG des Gerlinger Lyrikpreises 2020 – Einreichungen vom 01.12.2019 bis 15.03.2020

Ausgerichtet von der Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung

Die Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung verleiht im Jahr 2020 zum 3. Mal den Gerlinger Lyrikpreis. Diese Auszeichnung wird alle 2 Jahre in Form eines Wettbewerbs vergeben und ist mit 7500.- Euro dotiert. Der Preis würdigt eine bestimmte Anzahl eingereichter Gedichte mit hohem künstlerischem Anspruch.

Einreichen dürfen Autorinnen und Autoren , die nachweislich ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und Veröffentlichungen in Buchform (kein Selbstverlag), in Literaturzeitschriften, Anthologien oder auf anerkannten literarischen Webseiten belegen können.

 Es können mindestens 4 und höchstens 8 selbstverfasste, bisher nicht veröffentlichte Gedichte eingesandt werden. Die Texte sind in fünffacher Ausführung nebst einer gesonderten, kurzen Biobibliographie ( Lebenslauf und Bibliographie ) mit aktueller Anschrift und Kontaktdaten einzusenden. Da das Auswahlverfahren anonymisiert ist , darf auf den Gedichten der eigene Name nicht erscheinen. Stattdessen muß ein Kennwort auf allen Textseiten sowie auf der gesonderten Biobibliograhie angegeben werden. Alle Texte sind maschinen- oder computergeschrieben auf DIN A4 Seiten einzureichen. Die Gedichte sind nicht themengebunden, ein Gedicht sollte nicht mehr als 40 Verszeilen umfassen.

Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury, der 5 Persönlichkeiten des literarischen Lebens angehören. Mitglieder der Jury können den Preis nicht erhalten.Die Auswahl der Jurorinnen und Juroren obliegt dem Stiftungsvorstand. Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich, ihre Entscheidung ist endgültig. Es erfolgt keine inhaltliche Erklärung oder Kommentierung der Gedichte. Die Preisträgerin, der Preisträger wird über den Entscheid der Jury informiert.
Die Petra Schmidt-Hieber Literaturstiftung ist berechtigt, die Preisträgerin bzw. den Preisträger in eigenen Informations- und Werbemedien, insbesondere auf den Webseiten der Stiftung als Gewinner der Ausschreibung namentlich zu nennen und dort die prämierten Gedichte kostenlos und zeitlich unbeschränkt zu veröffentlichen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungen für den Gerlinger Lyrikpreis  2020  sind auf dem üblichen Postweg (nicht per Einschreiben) vom 1.Dezember 2019 bis 15. März 2020 an die

Petra Schmidt-Hieber Literaturstiftung
Gerlinger Lyrikpreis 2020
Postfach  100252
D-70827 Gerlingen

einzureichen.

Darüberhinaus wird aus den Einsendungen ein Förderpreis über 2500.- Euro vergeben. Für den Förderpreis ist keine spezielle Bewerbung notwendig bzw. möglich. Die Jury entscheidet nach sorgfältiger Sichtung der Einreichungen, wem dieser Preis zuerkannt wird. Auch dieser Preis bezieht sich auf Personen, die aktuell ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben. 

Die öffentliche Preisverleihung für beide Auszeichnungen findet am Dienstag, dem 6.Oktober 2020 in der Stadtbücherei von Gerlingen statt. Wir gehen davon aus, dass beide Preisträger/Preisträgerinnen an dem Abend anwesend sind. Beginn: 19.30 h

Wichtige Hinweise:
Einsendungen per E-Mail , Fax oder Einschreiben per Post werden nicht berücksichtigt. Es können keine Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide versandt werden. Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Manuskripte. Die nicht prämierten Gedichte werden nach Entscheid der Jury vernichtet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert